Die Brandschutzklappe ist ein Bauteil zum Einbau in Lüftungsleitungen innerhalb von Wänden und Decken bzw. entfernt von Wänden (mit Brandschutzverkleidung). Sie ist eine automatische Absperrvorrichtung zur Verhinderung der Übertragung von Feuer und Rauch durch den beidseitig an der Klappe angeschlossenen Lüftungskanal.
Eine Brandschutzklappe ist ein sicherheitstechnisches Bauteil. Brandschutzklappen werden aus Gründen des Brandschutzes zwischen Brandabschnitten in Wände und Decken eingebaut. Im Normalbetrieb ist die Brandschutzklappe geöffnet, um den Luftdurchlass zu ermöglichen. Sie schließt im Brandfall automatisch und verhindert somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brandschutzklappen werden aufgrund von durchgeführten Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert.
Brandschutzklappen sind in den Bauformen rund und eckig erhältlich. Runde Brandschutzklappen werden in vereinheitlichten Abmessungen durch die Hersteller angeboten. Eckige Brandschutzklappen können im Rahmen der jeweiligen Zulassung in beliebigen Abmessungen bezogen werden. Die erhältlichen Baulängen sind jedoch jeweils festgelegt.
Brandschutzklappen können unterschiedlich betätigt werden:In der Regel wird an die Brandschutzklappe ein Schalter als Rückmeldung bei Auslösung angebaut. Stellmotoren haben in der Regel zwei Schaltkontakte, mit denen die Auf- und Zustellung überwacht werden können. Die Rückmeldung dient zur Information, welche Brandschutzklappe ausgelöst hat und schaltet je nach Konzept auch die Lüftungsanlage ab.
Bei sogenannten Entrauchungsklappen werden die Auf- und Zustellung durch einen Klappenstellmotor je nach Entrauchungskonzept angefahren.